Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Vertragsbedingungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit
Stand: August 2026
Die über diese Plattform vermittelten Kapitalanlagen (u. a. Festgeld-/Zinsprodukte sowie Immobilien-Nachrangdarlehen) sind unternehmerische Beteiligungen bzw. Fremdkapitalinstrumente mit erhöhtem Risiko. Es besteht das Risiko eines Teil- oder Totalverlusts des eingesetzten Kapitals sowie in Aussicht gestellter Erträge. Prognostizierte Renditen sind unverbindliche Planwerte, keine Garantie. Eine Kapitalanlage über diese Plattform ist ausschließlich mit Kapital zu tätigen, dessen etwaiger Verlust die wirtschaftliche Lage des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt. Einzelheiten zu den Risiken der jeweiligen Anlageklasse finden Sie in § 9 dieser AGB sowie in den produktspezifischen Unterlagen des jeweiligen Angebots.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen GECC (nachfolgend "Anbieter") und den Kunden (nachfolgend "Kunde" oder "Anleger"). Sie gelten sowohl für die Nutzung der Online-Plattform als auch für sämtliche darüber angebahnten Vermittlungs- und Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist:
GECC
D&S Capital Management SA
Rue Adrien-Lachenal 20
1207 Genève, Suisse
CH-ID: CH66031020187
Steuernummer: CHE-327.669.060
E-Mail: info@gecc-invest.com
Telefon: +4915215659168
Vertretung in Deutschland
Liebigstraße 7
60329 Frankfurt am Main
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Sebastian Gächter
Weitere Angaben zur Anbieterkennzeichnung, Aufsichtsbehörde und Berufszulassung finden Sie im Impressum.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Beratungsleistungen
Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen im Bereich professioneller Vermögensverwaltung und Kapitalanlagen. Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der vom Kunden mitgeteilten Angaben, ersetzt jedoch nicht die eigenverantwortliche Anlageentscheidung des Kunden und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung im aufsichtsrechtlichen Sinne einer individuellen Finanzportfolioverwaltung dar, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
3.2 Vermittlungsleistungen
Der Anbieter vermittelt professionelle Anlagemöglichkeiten und andere Kapitalanlagen von ausgewählten Partnern (u. a. Emittentinnen von Festgeld-/Zinsprodukten sowie Objektgesellschaften einzelner Immobilienvorhaben). Der Anbieter ist dabei ausschließlich als Vermittler tätig und wird nicht selbst Vertragspartner der jeweiligen Anlagegeschäfte. Der eigentliche Anlage- bzw. Darlehensvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter bzw. der jeweiligen Objektgesellschaft zustande; die dortigen Vertragsbedingungen (z. B. Nachrangdarlehensvertrag) sind vorrangig und gehen dieser AGB im Verhältnis zum Produktanbieter vor.
3.3 Informationsleistungen
Über die Online-Plattform werden Informationen zu verschiedenen Anlageprodukten, Marktentwicklungen und Investmentmöglichkeiten bereitgestellt. Diese Informationen werden mit der gebotenen Sorgfalt zusammengestellt, können jedoch veralten oder unvollständig sein; ein Anspruch auf ständige Aktualität besteht nicht.
3.4 Eigenverantwortung des Kunden
Sämtliche vom Anbieter bereitgestellten Informationen, Berechnungen (z. B. Zins- und Renditerechner) und Darstellungen dienen ausschließlich der unverbindlichen Veranschaulichung. Sie stellen keine Zusicherung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses dar. Der Kunde trifft seine Anlageentscheidung eigenverantwortlich und wird ausdrücklich auf die Risikohinweise gemäß § 9 verwiesen.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages
4.1 Angebot und Annahme
Die Darstellung der Anlageprodukte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage (invitatio ad offerendum).
4.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag über Beratungs- oder Vermittlungsleistungen des Anbieters kommt erst durch die ausdrückliche Annahme der Kundenanfrage durch den Anbieter zustande. Dies erfolgt schriftlich, per E-Mail oder durch Freischaltung der entsprechenden Funktion im Kundenbereich. Der Vertrag über die konkrete Kapitalanlage selbst kommt gesondert zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Produktanbieter/der Objektgesellschaft zustande (vgl. § 3.2).
4.3 Zeichnung von Immobilienvorhaben (Crowdinvesting)
Bei Immobilienvorhaben mit definiertem Finanzierungsziel steht der Objektgesellschaft bzw. dem Anbieter ein Rücktrittsrecht zu, wenn das Finanzierungsziel innerhalb der kommunizierten Zeichnungsfrist nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bereits vom Kunden geleistete Zahlungen vollständig und unverzüglich zurückerstattet; ein Anspruch auf Durchführung der Investition besteht nicht.
§ 5 Pflichten des Anbieters
- Sorgfältige und gewissenhafte Beratung entsprechend den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Vorgaben
- Aufklärung über Chancen und Risiken der empfohlenen bzw. vermittelten Anlageprodukte
- Dokumentation der Anlageberatung bzw. -vermittlung
- Weiterleitung von Kundenaufträgen an die entsprechenden Produktanbieter
- Vertrauliche und datenschutzkonforme Behandlung aller Kundendaten (vgl. § 11)
§ 6 Pflichten des Kunden
- Vollständige und wahrheitsgemäße Angabe aller für die Beratung relevanten Informationen
- Mitteilung von Änderungen der persönlichen oder finanziellen Verhältnisse
- Eigenverantwortliche Prüfung aller Anlageunterlagen, insbesondere der produktspezifischen Vertrags- und Risikohinweise
- Rechtzeitige Zahlung vereinbarter Gebühren sowie fristgerechte Erfüllung von Kapitalabrufen im Rahmen gezeichneter Beteiligungen
- Mitwirkung an gesetzlich vorgeschriebenen Identitäts- und Geldwäscheprüfungen (KYC/AML), einschließlich Vorlage angeforderter Nachweise
- Beachtung der spezifischen Bedingungen der vermittelten Anlageprodukte
§ 7 Vergütung
7.1 Beratungsgebühren
Für Beratungsleistungen können Gebühren anfallen, die vor Vertragsabschluss transparent kommuniziert werden.
7.2 Provisionen
Der Anbieter erhält von den Produktanbietern bzw. Objektgesellschaften Provisionen für die Vermittlung von Anlageprodukten. Diese Provisionen sind bereits in den Produktkonditionen berücksichtigt und führen zu keinen zusätzlichen, gesondert vom Kunden zu zahlenden Kosten.
§ 8 Kryptowährungs-Wallets, Ein- und Auszahlungen
8.1 Bereitstellung des Wallets
Sofern eine Kapitalanlage in Kryptowährung erfolgt, erhält der Kunde bei Einrichtung seines Kundenkontos eine individuelle Wallet-Adresse sowie den zugehörigen, 12 Wörter umfassenden Wiederherstellungscode ("Seed-Phrase"). Der Kunde erhält damit dieselbe technische Mitverfügungsgewalt über dieses Wallet wie der Anbieter. Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung der Seed-Phrase eigenverantwortlich; bei Verlust der Seed-Phrase kann der Anbieter den Zugriff auf das Wallet nicht wiederherstellen (vgl. hierzu auch § 9 Risikohinweise).
8.2 Rückholfrist
Nach Eingang einer Einzahlung auf das dem Kunden zugewiesene Wallet steht dem Kunden eine Frist von 24 Stunden zu, innerhalb derer er die eingezahlten Mittel eigenständig und ohne Mitwirkung des Anbieters auf ein anderes Wallet zurückbuchen kann.
8.3 Übertragung in das Sammel-Wallet des Anbieters ("Sweep")
Macht der Kunde von der in § 8.2 genannten Möglichkeit keinen Gebrauch, überträgt der Anbieter das eingezahlte Guthaben nach Ablauf dieser Frist in ein zentrales, vom Anbieter verwaltetes Sammel-Wallet. Dieser Vorgang wird dem Kunden in seiner persönlichen Transaktionshistorie im Kundenbereich als eigener, gesondert gekennzeichneter Eintrag angezeigt; eine Verschleierung dieses Vorgangs gegenüber dem Kunden findet nicht statt.
8.4 Auszahlungen
Auszahlungswünsche kann der Kunde über den Kundenbereich unter Angabe einer von ihm selbst bestimmten Zieladresse beantragen. Jede Auszahlungsanfrage wird vor Ausführung durch den Anbieter geprüft und ausdrücklich freigegeben; erst nach dieser Freigabe erfolgt die tatsächliche Auszahlung an die vom Kunden angegebene Zieladresse. Der Anbieter behält sich vor, Auszahlungsanfragen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben (insbesondere zur Geldwäscheprävention) zu prüfen und im Einzelfall zurückzuweisen.
8.5 Steuerliche Behandlung
Der Anbieter übernimmt keine Verpflichtung zur Versteuerung von durch den Kunden erzielten Erträgen, Kursgewinnen oder sonstigen Vermögenszuwächsen. Die steuerliche Behandlung der über sein Wallet ein- und ausgehenden Mittel sowie etwaig erzielter Erträge oder Gewinne obliegt ausschließlich dem Kunden in eigener Verantwortung.
§ 9 Risikohinweise
Der Kunde bestätigt mit Nutzung der Vermittlungsleistungen des Anbieters, über die folgenden allgemeinen Risiken von Kapitalanlagen informiert worden zu sein. Diese Aufzählung ist nicht abschließend; produktspezifische Risikohinweise (z. B. im jeweiligen Nachrangdarlehensvertrag) gehen im Einzelfall vor und sind ergänzend zu beachten.
- Totalverlustrisiko: Je nach Anlageform (insbesondere bei nachrangigen Darlehen) kann es zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals sowie in Aussicht gestellter Zinsen/Erfolgsbeteiligungen kommen.
- Keine Einlagensicherung: Die vermittelten Anlageprodukte sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht durch eine Einlagensicherung oder einen Anlegerentschädigungsfonds geschützt.
- Prognose- und Renditerisiko: Angegebene Zielrenditen und Beispielrechnungen sind unverbindliche Plangrößen der jeweiligen Produktanbieter und keine garantierten oder festen Erträge.
- Nachrangrisiko: Bei nachrangigen Darlehen (insbesondere Immobilien-Nachrangdarlehen) tritt der Anleger im Rang hinter alle vorrangigen Gläubiger der Emittentin zurück; Zins- und Rückzahlungsansprüche können ausgeschlossen sein, solange dies einen Insolvenzgrund der Emittentin herbeiführen würde (vgl. den jeweiligen Darlehensvertrag).
- Fungibilitäts-/Liquiditätsrisiko: Für die vermittelten Anlageprodukte besteht regelmäßig kein geregelter Zweitmarkt; eine vorzeitige Veräußerung oder Kündigung ist häufig nicht oder nur eingeschränkt möglich.
- Klumpenrisiko: Insbesondere Beteiligungen an einzelnen Immobilienobjekten sind nicht diversifiziert; das wirtschaftliche Ergebnis hängt maßgeblich von der Entwicklung des jeweiligen Einzelobjekts ab.
- Bonitäts- und Adressausfallrisiko: Die Rückzahlung hängt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Emittentin/Objektgesellschaft ab; eine Prüfung ersetzt keine Garantie für deren zukünftige Bonität.
- Markt-, Zins- und Immobilienpreisrisiko: Wertentwicklungen von Immobilien sowie das allgemeine Zinsumfeld können sich nachteilig auf Rendite und Laufzeit auswirken.
- Laufzeit- und Verzögerungsrisiko: Bau-, Vermietungs- oder Verkaufsverzögerungen können zu einer Verlängerung der tatsächlichen Laufzeit gegenüber der ursprünglichen Planung führen.
- Wallet-/Seed-Risiko: Da der Kunde gemäß § 8.1 dieselbe Seed-Phrase erhält wie der Anbieter, hat er dieselbe technische Mitverfügungsgewalt über sein Wallet. Ein Verlust der Seed-Phrase durch den Kunden kann vom Anbieter nicht rückgängig gemacht werden; die sichere Verwahrung obliegt allein dem Kunden. Kryptowährungstransaktionen sind zudem grundsätzlich unumkehrbar.
- Vermittlerhinweis: Der Anbieter prüft die von ihm vermittelten Angebote nach pflichtgemäßem Ermessen, übernimmt jedoch keine Garantie für die Bonität der Emittentinnen, die Richtigkeit von deren Angaben oder den wirtschaftlichen Erfolg der vermittelten Anlage (vgl. auch § 10).
Investieren Sie nur Kapital, auf dessen Verfügbarkeit Sie über die geplante Laufzeit verzichten können, und diversifizieren Sie Ihre Anlagen über mehrere Produkte und Emittenten, um Klumpenrisiken zu begrenzen.
§ 10 Haftung
10.1 Haftung für Anlageerfolg
Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg einer vermittelten Kapitalanlage, für Verluste aus Kapitalanlagen oder für die Bonität von Produktanbietern bzw. Objektgesellschaften, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters.
10.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten ("Kardinalpflichten") verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Unbegrenzte Haftung
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz) sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen.
10.4 Haftung für Inhalte Dritter
Für die inhaltliche Richtigkeit von Informationen, Prospekten und Vertragsunterlagen der vermittelten Produktanbieter bzw. Objektgesellschaften übernimmt der Anbieter keine Gewähr, da diese ausschließlich von den jeweiligen Emittentinnen stammen.
10.5 Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
§ 11 Datenschutz
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO. Informationen zu eingesetzten Cookies und vergleichbaren Technologien finden Sie in unserer Cookie-Richtlinie. Kundendaten werden vertraulich behandelt und nur für die Geschäftsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (u. a. Geldwäscheprävention) verwendet.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen ein Widerrufsrecht von grundsätzlich 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Ausnahmen von diesem Recht sowie die Rechtsfolgen eines Widerrufs sind in der gesonderten Widerrufsbelehrung geregelt, die Bestandteil dieser AGB ist.
§ 13 Kündigung
13.1 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis über Beratungs- und Vermittlungsleistungen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Unberührt hiervon bleiben die Laufzeit- und Kündigungsregelungen der jeweiligen, gesondert mit dem Produktanbieter bzw. der Objektgesellschaft geschlossenen Anlageverträge.
13.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 14 Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail oder über den Kundenbereich) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden bei Übersendung der Änderungsmitteilung auf diese Genehmigungsfiktion sowie sein Widerspruchsrecht gesondert hinweisen.
§ 15 Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten steht zunächst das interne Beschwerdemanagement zur Verfügung (Kontaktdaten siehe Impressum). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung über die Schlichtungsstelle der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) bzw. die zuständige Ombudsstelle. Verbraucherinnen und Verbraucher mit Sitz in der EU können zudem die Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission nutzen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt europäisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Rechts am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kunden bleiben hiervon unberührt, sofern der Kunde Verbraucher ist.
16.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien am nächsten kommt.
16.4 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen einzelvertraglicher Vereinbarungen mit dem Anbieter bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Zuletzt aktualisiert: August 2026